Cannabisagentur

Die Cannabisagentur

Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Das Gesetz sieht gemäß den Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe der Vereinten Nationen die Einrichtung einer staatlichen Stelle vor.

Die am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit Dienstsitz in Bonn errichtete Cannabisagentur ist für den kontrollierten Anbau, die Ernte, die Verarbeitung, die Qualitätsprüfung, die Lagerung, die Verpackung und die Abgabe der medizinischen Cannabisblüten verantwortlich. Die Cannabisagentur ist Pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 (18) AMG sowie Großhändler gemäß § 52a AMG.

Die pharmazeutische Qualität der Cannabisblüten wird durch Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP), den Vorgaben der „Guten Herstellungspraxis“ (Good Manufactucring Practice, GMP) und den Vorgaben der Monografie „Cannabisblüten“ (DAB) sichergestellt. Dadurch wird für die Patienten die Verfügbarkeit von Cannabisblüten für medizinische Zwecke in reproduzierbarer Qualität nach arzneimittelrechtlichen Vorgaben gesichert.